Europarecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

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Europarecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussichtliche Erforderlichkeit einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV verleiht Rechtssache grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO – Zur Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Anwendbarkeit des § 315 BGB (ggf auch §§ 823 Abs BGB, 33 GWB) neben eisenbahnrechtlichen Vorschriften zur Regulierung von Infrastrukturentgelten – hier: Nichtzulassung der Revision im Zivilprozess verletzt Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – Gegenstandswertfestsetzung

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