Nichtannahmebeschluss: Auf alter Rechtslage beruhende Nichtzulassung einer gesonderten Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Investitionskosten – Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen – bei der Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen verletzt keine Grundrechte
(Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte – Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben gem § 33 SGB 9 oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes – Ein-Euro-Job gem § 16d SGB 2)
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Heilmittelregress – Grundsatz Beratung vor Regress erfasst nur am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossene Prüfverfahren mit Entscheidungen des Beschwerdeausschusses nach dem 25.10.2012 – erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 vH – keine Berufung der Krankenkassen auf die unzulässige echte Rückwirkung einer Norm