(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeld – Verdoppelung des Auszahlungszeitraums nach § 6 S 2 BEEG aF – keine Ausklammerung von Monaten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind nach § 2b Abs 1 S 2 Nr 1 BEEG aF – Ausklammerungstatbestände grundsätzlich abschließend – keine richterliche Rechtsfortbildung)