Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes (juris: BKAG 1997) über Befugnisse im Rahmen der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus teilweise verfassungswidrig – Fortgeltung längstens bis 30.06.2018 – Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an heimliche Überwachung und Datenerhebung – Grundsatz der Zweckbindung und Grenzen der Zweckänderung (Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung) – Maßgaben für Datenübermittlung an ausländische Stellen – abweichende Meinungen
Kenntnis der eigenen Abstammung und allgemeines Persönlichkeitsrecht – keine gesetzgeberische Pflicht zur Bereitstellung eines isolierten Abstammungsklärungsverfahrens neben § 1600d BGB gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater