Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung – Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten – Verletzung des rechtlichen Gehörs