Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der Überschuldungsprüfung für eine GmbH beauftragten Steuerberaters wegen Aufklärungsversäumnissen gegenüber dem Alleingesellschafter/Geschäftsführer