Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts allein wegen Vereinbarung eines überhöhten Entgelts
Markenbeschwerdeverfahren – “Sportwagen mit BMW-Niere und Black Belt (3d-Marke)” – schutzfähiges Zeichen – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis