Markenbeschwerdeverfahren – “MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH (Wort-Bild-Marke)/POST” – zur Kennzeichnungskraft – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung erforderliche Nachweise sind zur Begründung der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht geeignet – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der gedanklichen Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.04.2011 IX R 40/10 – Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots bei Auflösungsverlust – Ermittlung eines Liquidationsverlusts – Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens)