Schadensersatz, Berufung, Auslegung, Mitverschulden, Vertragsschluss, Werkleistung, Beschaffenheit, Planungsfehler, Berechnung, Technik, Frist, Beschaffenheitsvereinbarung, Schaden, Widerspruch, Die Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg
Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck- und Hochspannungsebene sowie der Umspannebene Hochspannung/Mittelspannung – Strom- und Gasnetz Stuttgart