Voraussetzungen eines Notwegrecht: Baurechtliche Genehmigung der auf dem Grundstück genutzten Bauten; Nutzung eines verbindungslosen Grundstückteils zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bei mittels Baulast gesicherter Zufahrt
Normenkontrolle, Nichtüberbaubare Fläche am Ortsrand, Terrasse als Nebenanlage, Abgrenzung Innen- und Außenbereich, Ungleichbehandlung von Grundstücken