Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in „Ein-Objekt-Fällen“ bei Einschaltung eines Generalunternehmers – Keine Prüfung von Verfahrensfehlern bei Zurückverweisung der Streitsache an das FG – Berücksichtigung der Übergangserlasse der Finanzverwaltung von den Steuergerichten
Personengesellschaft als Steuerrechtssubjekt – Zuordnung eines Grundstücks zum Anlage- oder Umlaufvermögen einer Mitunternehmerschaft folgt einer gesellschaftsbezogenen Betrachtung