Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung der Hauptsache (Aufnahme der Beschwerdeführerin in eine weiterführende Schule) – Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei geklärter verfassungsrechtlicher Lage aufgrund stattgebender Entscheidung in gleichgelagertem Fall – Gegenstandswertfestsetzung