LEXNET Redaktion
Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Betriebsweg – Abgrenzung zum Arbeitsweg: Außentür als Grenzziehung – sachlicher Zusammenhang – objektivierbare Handlungstendenz – selbständige Unternehmerin – konkreter Umfang und Häufigkeit: betriebliche Nutzung – betrieblicher Zweck – Widmung – Indizcharakter mangels sonstiger Anhaltspunkte – Privatwohnung – Friseurmeisterin – Holen der Geschäftswäsche aus Waschmaschine in der Privatwohnung – Unfall auf dem Wohnungsflur
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