Krankenversicherung – grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts – Voraussetzung der erforderlichen lebensbedrohlichen Erkrankung – voraussichtlich tödlicher Krankheitsverlauf – hier: Anspruch auf IVIG-Therapie bei Antikörpermangelsyndrom und nicht alterstypischer Häufung von schwersten rezidivierenden Pneumonien