(Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug – Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit als Nichtigkeitsgrund)
Kommanditgesellschaft: Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Drittgeschäften; Direkthaftung ohne vorherige Inanspruchnahme der Gesellschaft
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt – Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme