(Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheides i.S.d. § 167 AO – Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Vergütungsempfänger – Keine Bindung an einen von mehreren Verfahrenswegen nach vorbereitenden Maßnahmen – Schriftformerfordernis des § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.12.2012 I R 81/11 – Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheides i.S.d. § 167 AO – Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Vergütungsempfänger – Keine Bindung an einen von mehreren Verfahrenswegen nach vorbereitenden Maßnahmen – Schriftformerfordernis des § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO)
Nichtannahmebeschluss: Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – § 20 Abs 1 S 1 ErbStG kann bei Vorliegen besonderer Sachgründe als Haftungsnorm ausgelegt werden – hier: Haftung des Schenkers vorliegend jedenfalls wegen kollusiven Verhaltens
Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit Bauarbeiten beauftragten Handwerker; stillschweigender Regressverzicht einer Geschäftsversicherung für leicht fahrlässig verursachte Schäden