Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als Beihilfe; Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewusstsein des Angeklagten von der Gebrauchsbereitschaft des gefährlichen Gegenstandes