einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
Vertragspsychotherapeutische Vergütung – Strukturzuschlag in Abhängigkeit von Versorgungsauftrag und Auslastungsgrad – Maximalpunktzahl – keine unmittelbare Anwendung auf staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie – rückwirkende Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (juris: EBM-Ä 2008) – keine Verwirkung eines Nachvergütungsverlangens allein wegen fehlenden Vorbehalts