Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs 3 ZPO bei Ungewissheit über den Fristbeginn (hier: für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, §§ 700 Abs 1, 399 Abs 1 ZPO) – Gegenstandswertfestsetzung
Reiseveranstalterhaftung bei einem Unfall eines Kindes in einem Hotelzimmer: Anwendbares Recht für die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften für ein Hotelzimmer im Ausland; Voraussetzungen für die amtswegige Ermittlung der relevanten ausländischen Sicherheitsvorschriften durch das Gericht
(Ausscheiden eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens aus dem Prüfungsverband: Voraussetzungen einer fortbestehenden Zahlungspflicht gegenüber dem Verband)
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem Konkurrenteneilverfahren einer in-sich-beurlaubten Beamtin im Bereich der Deutschen Telekom AG