Strafverfahren: Verwertbarkeit von rechtmäßig erhobener und übermittelter Telekommunikationsdaten in Ansehung zwischenzeitlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(Keine Klage im Verfahren wegen AdV – Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters – Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren)