Soziales Entschädigungsrecht – Soldatenversorgung – über 55-jähriger Wehrdienstbeschädigter – Besserung des Gesundheitszustands – Herabsetzung des Grads der Schädigungsfolgen – Zehn-Jahres-Zeitraum – Zeitpunkt des Fristbeginns – rückwirkende Festsetzung für die Vergangenheit – Festsetzungszeitpunkt – sozialgerichtliches Verfahren – Beklagtenwechsel kraft Gesetzes – Übertragung der Zuständigkeiten auf den Bund – sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Ersetzung früherer Bescheide durch Folgebescheid
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen, Durchführung und Angemessenheit einer Herabsetzung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern wegen einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft