(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 – Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 12 – Anwendbarkeit des EuFürsAbk – erlaubter Aufenthalt – Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 – Ermessensreduzierung auf Null bei mehr als sechsmonatigem Aufenthalt)