Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Vorrichtung zur langsame Freigabe eines Pestizids (europäisches Patent)” – zur Kostenentscheidung – Erklärung der Erledigung der Hauptsache – hat der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben und den Klageanspruch sofort anerkannt – keine Kostentragung durch den Beklagten – hier: Kostentragung durch Beklagten
Europäisches Patent: Patentfähigkeit der Entdeckung der Möglichkeit der Behandlung eines Krankheitssymptoms des Morbus Alzheimer mit einem vorbekannten Wirkstoff – Memantin