Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) durch Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung, ohne dass dem Berufungsführer der Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO nachweislich zugegangen war – Sowie zum Umfang der Substantiierungsobliegenheit bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a ZPO ohne vorherigen Hinweis – zudem unzulässige “Überraschungsentscheidung” durch Verneinung der örtlichen Zuständigkeit in Widerspruch zu vorheriger Bejahung dieser Frage durch das Gericht
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung von Oberflächeneigenschaften” – Frage einer Patentinhaberin im Einspruchsverfahren, ob die Formulierung weiterer Hilfsanträge geboten sei – keine Antwort – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör