Anspruch auf Strukturausgleich nach § 12 TVÜ DRV-Bund auch bei Erreichen der maßgeblichen Vergütungsgruppe des MTAng-BfA-O durch Aufstieg – Tarifauslegung
(Gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 – Versicherungsfall vor Inkrafttreten des SGB 7 am 1.1.1997 – Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 – keine Vollendung des 30. Lebensjahres)
Zweites Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Auswirkungen neuer BGH-Rechtsprechung und gesetzlicher Neuregelung für einen Unterhaltsvergleich mit dem Vorbehalt späterer Unterhaltsbefristung