Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit: Pflicht zur Einholung fachkundiger Beratung bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft
Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der Organträger von der Organgesellschaft keine Mittel zur Entrichtung der Steuer erhalten hat – Organträger und Organgesellschaften als ein Unternehmer