Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch rechtsschutzverkürzende Auslegung des Rechtsschutzziels im strafvollzugsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§§ 109ff StVollzG) – hier: Verweigerung der krankheitsbedingten Ablösung eines Strafgefangenen von der Arbeit durch den Anstaltsarzt – zudem weitere Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Bulgarien verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG – insb Erforderlichkeit einer über summarische Prüfung hinausgehenden Interessenabwägung bei ungeklärten Fragen des EU-Rechts, die im Hauptsacheverfahren eine EuGH-Vorlage nahelegen – Beachtlichkeit des Unterlassens eine Anhörung gem Art 5 Dublin-III-VO (juris: EUV 603/2013) – Gegenstandswertfestsetzung