Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn Erfolg der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung nicht unterstellt werden kann – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei mangelnden Gründen für Erhöhung des Mindestwertes gem § 37 Abs 2 S 2 Halbs 2 RVG
Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im Wiederaufnahmeverfahren sowie auf die Vorlage von Unterlagen – Eingriff in Gewährleistung zeitgerechten Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) nicht hinreichend dargelegt