Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit Kindern bzw einer alleinerziehenden Mutter mit Kindern erfordert besondere Berücksichtigung im Falle einer Abschiebung – hier: Abschiebung einer aus Syrien stammenden, alleinerziehenden Mutter mit minderjährigen Kindern nach Bulgarien – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Tatsachenvortrag zu entscheidungserheblichem Umstand – Gegenstandswertfestsetzung