Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität und mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unzureichender Begründung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – zudem nicht hinreichend substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde selber (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Entziehung der elterlichen Sorge wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls – Mängel des im fachgerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nicht durchschlagend, wenn das Fachgericht das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung unabhängig davon hinreichend darlegt