Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Leistungserbringer im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses: Bindung an den im Bewilligungsbescheid erklärten Schuldbeitritt; Rücknahme des vorläufigen Bewilligungsbescheids für die Vergangenheit unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für den Begünstigten
Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer: Kombinierte Einlegung der teilweise zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die teilweise Nichtzulassung