Arzthaftungsprozess: Entkräftung der Beweiskraft des Tatbestands durch das Sitzungsprotokoll; Befunderhebung bei einem Geburtsvorgang mit einem von Beginn an nur notdürftig reparierten CTG-Gerät
Kapitalanlagebeteiligung: Haftung des Gründungskommanditisten einer Schiffsfondsgesellschaft für eine mangelhafte Aufklärung eines Beitrittsinteressenten durch Vertriebsmitarbeiter