Gemeinsamer Bundesausschuss – Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (juris: MVVRL) – Zuweisung ärztlicher Leistungen – Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung in zwei Fachgebieten – Festlegung – Qualitätsstandards – Verweis auf Regelungen der Bundesmantelvertragspartner
(Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der Vertragsärzte in Hessen – verpflichtende Teilnahme des Trägers eines Medizinischen Versorgungszentrums zugunsten der bei ihm angestellten Ärzte – Rechtsschutzgarantie – § 8 KVHG (juris: KÄV/KZÄVG HE) iVm Art 4 § 1 Abs 2 GKARjuris: KARG) ist hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage – Verfassungsmäßigkeit
Vertragsärztliche Versorgung – Sicherstellung der Altersversorgung der Vertragsärzte in Hessen – Grundrechte – konzeptionell gleichmäßige Lastenverteilung auf aktive und ehemalige Vertragsärzte – Verfassungsmäßigkeit der Erweiterten Honorarverteilung – Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Berücksichtigung der Vergütung „technischer Leistungen“