(Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – Auslegung des Begriffs „inländischer Haushalt“ – Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten)
Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr zurückliegenden und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgten Aktienverkäufen ableiten – Zeitpunkt des Zuflusses des geldwerten Vorteils – Bewertungsmaßstab