Rechtsmittelrücknahmeversprechen in einem vor dem Amtsgericht geschlossenen Prozessvergleich mit der Beigeladenen führt zur Unzulässigkeit der später erhobenen Klage
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Verfahrenseinstellung gem § 81 S 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) trotz Betreibens des Verfahrens durch die Kläger – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit eines Antrags auf Berufungszulassung gem § 78 Abs 2 bis 4 AsylVfG 1992
Kostenfestsetzungsverfahren: Gesetzlicher Richter bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach eigener Entscheidung in der Sache; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Beklagten für die in Unkenntnis der Klagerücknahme erfolgten anwaltlichen Tätigkeit