(Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen – “Erledigung des Rechtsstreits” i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO)
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Kostenantrag bei streitgenössischer Nebenintervention” – Rücknahme der Nichtigkeitsklage – Möglichkeit der isolierten Kostenentscheidung unter Einbeziehung materiell-rechtlicher Billigkeitserwägungen – Rücknahme der Klage aufgrund vergleichsweiser Vereinbarung unter Verzicht auf Kostenerstattungsansprüche des Beklagten gegenüber der Klägerin – Zurückweisung des gegen die streitgenössische Nebenintervenientin gerichteten Kostenantrags auf anteilige Erstattung der außergerichtlichen Kosten
(Abhilfeentscheidung nach § 130 Abs. 1 FGO – Kein Wahlrecht zur Bestimmung des zuständigen Richters in den Fällen des § 79a Abs. 1 FGO; Fiskus als gesetzlicher Erbe des Klägers)