Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache – insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – zudem Zweifel an Fristwahrung bei unzureichenden Darlegungen zum Fristbeginn