Markenbeschwerdeverfahren – „H-TEC/HYDAC (Unionsmarke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – glaubhaft gemachte Benutzungshandlungen beziehen sich nur auf die Bundesrepublik Deutschland – Anwendung der erweiterten Minimallösung – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unterdurchschnittliche klangliche Ähnlichkeit – Zuordnung der deutschen und der englischen Sprache – Berücksichtigung sämtlicher in Betracht zu ziehender Aussprachevarianten – unmittelbare Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „xFORCE (Wort-Bild-Marke)/FOUR X (Unionswortmarke)“ – Einrede mangelnder Benutzung – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung