Markenbeschwerdeverfahren – „Novello/NOVILON (IR-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung einer IR-Marke mit Benennung der EU – zum Beginn der Benutzungsschonfrist – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – schriftbildliche Ähnlichkeit – schriftbildliche unmittelbare Verwechslungsgefahr
(Markenbeschwerdeverfahren – „Unterbrechung des patentamtlichen Widerspruchsverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ – markenrechtlicher Anspruch als Gegenstand der Insolvenzmasse – zur analogen Anwendung des § 240 ZPO im Widerspruchsverfahren – während der Unterbrechung des Verfahrens ergangener Beschluss des DPMA – Verfahrensmangel – Aufhebung des Beschlusses – Zurückverweisung des Verfahren an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr)