(Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potentiellen Wettbewerb – Sport-Dachverband tätigt keine sportlichen Veranstaltungen i.S. von § 67a AO – Wirksamkeit der Verfügung zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist bei Antragstellung durch nicht vertretungsberechtigten Bevollmächtigten)