Es sind keine Bürgerkriegsauseinandersetzungen festzustellen, zudem liegt für den arbeitsfähigen Kläger trotz der Corona-Pandemie eine innerstaatliche Fluchtalternative vor (Nigeria)
Es sind keine Bürgerkriegsauseinandersetzungen festzustellen, zudem liegt für den arbeitsfähigen Kläger trotz der Corona-Pandemie eine innerstaatliche Fluchtalternative vor (Nigeria)