Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB) bei erfolglos therapiertem, langjährig drogenabhängigem Delinquenten – Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an den Ausprägungsgrad einer Pädophilie zur Erfüllung des Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit