(Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn – Voraussetzungen für Überzeugungsbildung i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)
Eisenbahn; Regulierung; Schienenwegebetreiber; keine rechtliche Beratung von Konzernjuristen des gemeinsamen Mutterunternehmens; Schriftform der Revisionsbegründung