Erinnerung gegen den Kostenansatz – Vertretungszwang bei Erinnerung, Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung – Kein schwerwiegender Rechtsverstoß durch versehentlich falsche Normbezeichnung
Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung: Voraussetzungen für eine Abweichung von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts für ein Erbbaurecht; Ermessen des Tatrichters bei der Bemessung der Abweichung