(Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstands nach § 68 FGO – Kein Vertretungszwang im Erinnerungsverfahren bei der Stellung von Anträgen und bei der Abgabe von Erklärungen)
(Anhörungsrüge nach § 69a GKG – Eigenhändige Unterschrift des Urteils – Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit und Entscheidung über dieses Gesuch)