Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes ausgeschlossenen Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung an einen obersten Gerichtshof des Bundes
(Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO – Vertretungszwang: kein Verstoß gegen das GG und die EUGrdRCh – keine Revisionszulassung bei Anfechtung des FG-Urteils nur im Kostenpunkt – Auslegung von Rechtsbehelfen)