Krankenversicherung – Krankenhaus – Auffälligkeit einer Krankenhausabrechnung – Anfangsverdacht – Berechtigung zur umfassenden Überprüfung – Herausgabe der Behandlungsunterlagen zum Zwecke der Abrechnungsprüfung auch bei örtlicher Unzuständigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – keine drittschützende Wirkung der Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDKRL) gegenüber Leistungserbringern
Krankenversicherung – Krankenhaus – Einleitung der Prüfung von bezahlter Krankenhausvergütung durch MDK – keine Hemmung der Verjährung eines Erstattungsanspruchs wegen Überzahlung – öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch – kurze sozialrechtliche Verjährung – Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern – Geltung der Zinsvorschriften des BGB
Sozialhilfe – Nothilfe – stationäre Krankenhausbehandlung – Vorliegen eines Eilfalles – Unterrichtung des Sozialhilfeträgers – Überprüfung der für die Kostensicherheit wesentlichen Umstände
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose, fehlende Prüfung der Erheblichkeit iSd § 63 StGB und der Einzelfallumstände – Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Fristwahrung unzulässig
Krankenversicherung – Krankenhaus – Entfallen des Anspruchs auf Zahlung der Aufwandspauschale trotz Bestätigung des Abrechnungsbetrags durch MDK – Beschränkung auf Fälle der nachweislich fehlerhaften Kodierung – Anspruch auf Prozesszinsen
(Krankenversicherung – Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System – Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist – Aufrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen gem §§ 387ff BGB)