Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden (hier: Behandlung einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration mittels epimakulärer Brachytherapie) – hier: Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG (Sozialstaatsprinzip) oder von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Kostenübernahme – Verfassungsbeschwerde teilweise bereits unzulässig
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form – keine Berechtigung der Partner der Bundesmantelverträge zur Abweichung von dieser Übermittlungsform
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Schaden durch unrechtmäßige ärztliche Verordnung – alleiniges Ersetzen eines Opiates durch ein Substitutionsmittel – keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die Versagung der Kostenübernahme eines für die Insulinpumpentherapie entwickelten Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung – unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Wertung der Fachgerichte, dass Diabetes mellitus – auch unter Berücksichtigung der wiederholt auftretenden Hypoglykämien – nicht unter den Begriff der lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung iSd § 2 Abs 1a SGB 5 zu subsumieren ist
Nichtannahmebeschluss: Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss – Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots – Zudem keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Höhe der Gerichtskosten
Nichtannahmebeschluss: Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss – Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots – Zudem keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Höhe der Gerichtskosten
Nichtannahmebeschluss: Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss – Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots – Zudem keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Höhe der Gerichtskosten