Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum Nachehelichenunterhalt: Abänderbarkeit wegen eines im vorausgegangenen Verfahren übersehenen Umstands; Präklusion eines bereits berücksichtigten Umstands
(Krankenversicherung – stationäre Behandlung – neue Behandlungsmethode – Prüfmaßstab – Qualitätsgebot des § 2 Abs 1 S 3 SGB 5 – Geltung für ambulante und stationäre Versorgung – keine Änderung an bisheriger Grundkonzeption durch GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG))
Krankenversicherung – Bestimmung des Umfangs der Zulassung eines Plankrankenhauses zur Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den sich aus dem Landes-Krankenhausplan ergebenden Versorgungsauftrag – Notfall – Überprüfung landesrechtlicher Vorschriften über den Krankenhausplan durch das Revisionsgericht – Überprüfungsrecht der Krankenkassen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 – Außergewöhnliche Belastungen – keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung)
Anspruch auf medizinische Leistungen für voll erwerbsgeminderte und in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätige Personen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Werkstattfähigkeit