Krankenversicherung – Krankenbehandlung – Hochschulklinik – Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit – Fehlen – Verordnungsfähigkeit eine Arzneimittels – Regressleistung des Vertragsarztes gegenüber Krankenkasse – Beschränkung der Verordnungsfähigkeit gilt auch für Hochschulambulanzen – Honorarkürzung oder Verordnungsregress – Nichtbestehen eines Verschuldenserfordernisses
Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift; Auslegungshinweise der Dienststelle; Gestaltungswirkung einer Verwaltungsvorschrift; Verdrängungswirkung von Mitbestimmungstatbeständen gegenüber Mitwirkungstatbeständen
(Krankenversicherung – Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5 für bisher Nichtversicherte auch gegeben bei zwischenzeitlicher anderweitiger Absicherung gegen Krankheit außerhalb der privaten Krankenversicherung – Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten weder gesetzliche noch private Krankenversicherung)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewichtung des Einvernehmens des Fachbereichs Medizin zur Entscheidung des Vorstandes eines Universitätsklinikums bzgl der Schließung einer Station dieses Klinikums – hier: Verletzung der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) eines Arztes und Professors durch unzureichende Gewichtung des Einvernehmens – im Übrigen teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung